BAURECHT NEWS der Arbeitsgemeinschaft

Aktuelle Rechtsprechung - Aufsätze - Berichte - Tipps und Informationen aus dem Baurecht

Neueste Entscheidungen der Obergerichte in Kurzform.

Neue Entwicklungen in der Gesetzgebung

Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen seit dem 01.Mai. 2000 in Kraft.

Durch das "Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen" soll - so der Wille des Gesetzgebers - der gesunkenen Zahlungsmoral entgegengewirkt werden und die Beitreibung von Aussenständen insbesondere bei Bauleistungen erleichtert werden. Ob dieses Ziel mit dem seit dem 01.05.2000 in Kraft getretenen Gesetz erreicht werden kann bleibt abzuwarten.

Nachstehend finden Sie zu Ihrer Information den Wortlaut des Gesetztes:

"Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen"


Das anwaltliche Schlichtungsmandat (Mediation)

    OLG Hamm Urteil vom 20.10.1998 (28 U 79/97)

Leitsätze:

Das Interesse der an der Mediation Beteiligten ist nicht entgegengesetzt, sondern gleichgerichtet, nämlich auf das Ziel der Formulierung einer gemeinsam erarbeiteten, einvernehmlichen Regelung.

Eine frühere Tätigkeit für einen der Beteiligten in einer anderen Rechtssache führt nicht zu einem berufsrechtlichen Verbot zur Mandatsübernahme.

Der Mediator darf bei seiner Tätigkeit nicht einen seiner Auftraggeber vertreten, sondern ist zur Neutralität verpflichtet.

Er hat lediglich den von beiden Vertragsparteien unterbreiteten Sachverhalt zu würdigen. Er darf nicht einseitig nach einem nicht vorgetragenen Sachverhalt forschen.

In § 18 der anwaltlichen Berufsordnung ist die Tätigkeit des Rechtsanwalts als Vermittler, Schlichter oder Mediator nunmehr ausdrücklich geregelt. Das Schlichten und Vermitteln in Konflikten gehört zum klassischen anwaltlichen Aufgabenbereich.


Spielplatz und Gartenpavillon: Kein Mangel des Sondereigentums einer Eigentumswohnung

OLG Düsseldorf Urteil vom 1.9.99 (5 U 264/98 - Baurecht 2000 S. 286 f.)

Der Erwerber einer Eigentumswohnung in einer neuen, größeren Wohnanlage kann keine Minderung des Erwerbspreises verlangen, wenn der Veräußerer (Bauträger) entgegen den ursprünglichen Plänen auf der zum Gemeinschaftseigentum gehörigen, der Eigentumswohnung vorgelagerten Wiese einen größeren Spielplatz anlegen und einen Gartenpavillon aufstellen lässt. Die durch die Nutzung dieser Einrichtungen verursachte Lärmbelästigung kann nicht als Fehler des Sondereigentums angesehen werden.


Werkmangel trotz Einhaltung einer DIN-Vorschrift:

    OLG Hamm - Urteil vom 17.2.1998 - 7 U 5/96 - Baurecht 1998 S. 641

a) Eine Bauleistung, deren Ausführung mit der früheren, aber nunmehr geänderten DIN-Norm nicht zwingend im Widerspruch steht, ist gleichwohl gemäß § 633 BGB mangelhaft, wenn das Handwerk auch heute noch überwiegend an der alten Bauausführung festhält, die Ausbildungsliteratur im Handwerk die alte Bauausführung weiterhin fordert und die Produktbeschreibungen der Hersteller die alte Bauausführung weiterhin dringend empfehlen.

b) Für die Schaffung von Aussparungen im Fliesenbelag durch das Einsetzen selbst gefertigter Passstücke, um später die vom Bauherren zu stellenden Bordüren einzusetzen, kann der Fliesenleger ein besonderes Entgelt nur verlangen, wenn eine entsprechende Vereinbarung mit dem Bauherren besteht.


Kooperationspflicht der Bauvertragspartner bei Nachtragsstreit:

BGH Urteil vom 28.10.99 VII ZR 393/98 - Baurecht 2000 S. 409 ff.

1. Die Vertragsparteien eines VOB/B-Vertrages sind während der Vertragsdurchführung zur Kooperation verpflichtet.

2. Entstehen während der Vertragsdurchführung Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien über die Notwendigkeit oder die Art und Weise einer Anpassung des Vertrages oder seiner Durchführung an geänderte Umstände, sind alle Parteien grundsätzlich verpflichtet, durch Verhandlungen eine einvernehmliche Beilegung der Meinungsverschiedenheiten zu versuchen.


Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens:

    OLG Bamberg Beschluss vom 21.5.1999 - 5 W 65/99 - Baurecht 2000, S. 444 f.

Der Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens bemisst sich nach dem Interesse des Antragstellers an der beantragten Beweiserhebung und damit nach den voraussichtlichen Kosten der Beseitigung der bezeichneten Mängel zum Zeitpunkt der Antragstellung und nicht nach den vom Sachverständigen ermittelten Kosten für die Beseitigung der von ihm (nur) festgestellten Mängel.


Schallschutz und anerkannte Regeln der Technik:

    BGH Urteil vom 14.5.1998 - VII ZR 184/97 - Baurecht 1998, S. 872 f.

Welcher Luftschallschutz geschuldet ist, ist durch Auslegung des Vertrages zu ermitteln. Sind danach bestimmte Schalldämm-Maße ausdrücklich vereinbart oder jedenfalls mit der vertraglich geschuldeten Ausführung zu erreichen, ist die Werkleistung mangelhaft, wenn diese Werte nicht erreicht sind.

Liegt eine derartige Vereinbarung nicht vor, ist die Werkleistung im Allgemeinen mangelhaft, wenn sie nicht den zur Zeit der Abnahme anerkannten Regeln der Technik als vertraglichem Mindeststandard entspricht.

Die DIN-Normen sind keine Rechtsnormen, sondern private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter. Sie können die anerkannten Regeln der Technik wiedergeben oder hinter diesen zurückbleiben.


Gewährleistung bei Kombination verschiedener Werkstoffe:

    OLG Frankfurt - Urteil vom 6.61997, 10 U 113/96 - Baurecht 1998, S. 640

Der Hersteller eines Wasserleitungssystems hat die Werkstoffe so zu wählen, dass nicht infolge der Kombination verschiedener Werkstoffe (hier: Stahl und Messing) ausgelöste chemische Prozesse zu Durchrostungen führen. Es kommt dabei nicht darauf an, ob er die anerkannten Regeln der Technik, insbesondere die DIN-Vorschriften (hier: DIN 1988 Teil 7 Nr. 3.3), eingehalten hat.


Prüfbare Schlussrechnung, Fälligkeit und gemeinsames Aufmaß:

BGH Urteil vom 29.4.99 VII ZR 127/98 - Baurecht 1999, S. 1185 f

 1. Allein aus der Vereinbarung, gemeinsam das Aufmaß zu nehmen, lässt sich nicht schließen, die Parteien hätten damit eine Vereinbarung über die Fälligkeit des Werklohns getroffen.

2. Einer Schlussrechnung fehlt nicht deshalb die Prüffähigkeit, weil sie nicht nach den Positionen des Leistungsverzeichnisses aufgestellt ist, sondern auf frühere Abschlagsrechnungen Bezug nimmt, in denen die Leistungen prüfbar dargestellt sind.


Sicherheitsleistung nach Abnahme und gegen Mängelbeseitigungsverlangen:

    LG Erfurt, Urteil vom 11.3.1999 - 3 O 1902/98 - NZBau 2000, S. 28 f.

  1. Ein Bauunternehmer kann auch nach der Abnahme seiner Leistungen von dem Besteller Sicherheitsleistungen nach § 648 a BGB verlangen, soweit die Bezahlung noch aussteht.

2. Bei Nichtleistung der Sicherheit hat der Unternehmer ein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber der von dem Besteller verlangten Mängelbeseitigung, so dass dessen darauf gestütztes Zurückbehaltungsrecht ins Leere geht

(s. hierzu auch die grundsätzliche Behandlung des Problems durch Liepe mit der für ARGE Bauschlichtung verfassten Aktualisierung).


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Vergütung mit Hilfe des Staatsanwaltes - zivilrechtliche Anspruchsverfolgung im strafrechtlichen Adhäsionsverfahren

von Rechtsanwalt Horst Liepe, Wesel, Juli 2000


Mängelbeseitigung durch Auftragnehmer erst nach Sicherheit gemäß Paragraph 648 a BGB (?)

    von Rechtsanwalt Horst Liepe, Wesel; Baurecht, Heft 8/1998, S. 860 ff. aktualisiert März 2000


Gute und schlechte Zeiten für Polier Max

von Rechtsanwalt Horst Liepe, Wesel, Juni 2000

AKTUELL ARGE-Bauschlichtung AKTUELL

Hier finden Sie neueste Entwicklungen im Baurecht im Kurzform ständig aktualisiert von Rechtsanwalt Walther Goldberg

 

 

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